
Der perfekte
Haustyp für
Ihr Traumhaus
Planen, Bauen, Schlüsselübergabe – welche Rolle spielt der Bauherr
Ein Bauherr ist voller Vorfreude auf den Hausbau. Im Vorfeld wird geplant und gezeichnet, und im Geiste setzt der angehende Bauherr sein Eigenheim Stein auf Stein zusammen.
Sie treffen nicht nur die Wahl Ihres Haustyps, sondern entscheiden sich auch dafür, was für ein Bauherr Sie sind. Welche Rolle ein Bauherr beim schlüsselfertigen Massivhaus bauen spielt, erklären wir hier.
Wer ist der Bauherr?

Das Baurecht definiert den Begriff „Bauherr“ ganz klar: Dabei handelt es sich um eine natürliche oder einejuristische Person, die ein Bauvorhaben in Auftrag gibt, vorbereitet oder ausführt beziehungsweisevorbereiten oder ausführen lässt. Dabei ist der Bauherr sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich für alle Belange, dieses Vorhaben betreffend, verantwortlich.
Eine Privatperson hat in aller Regel nur wenige bis keine Fachkenntnisse, was baurechtliche Besonderheiten, Statik eines Hauses und Erschließung eines Baugrundstückes betrifft. Darum wird meist ein Unternehmen beauftragt, all diese unzähligen kleinen und großen Dinge zu regeln und auszuführen. Von der Planung des Traumhauses über den ersten Spatenstich bis hin zur Schlüsselübergabe, wenn ein schlüsselfertiges Haus vereinbart wurde. Das heißt aber nicht, dass dieses Unternehmen dann als Bauherr fungiert. Es führt lediglich die Aufgaben aus, für deren Erledigung esbeauftragt wurde – eben vom Bauherrn.
Etwas anders sieht die Sache aus, wenn etwa ein Bauunternehmen von vornherein ohne speziellenFremdauftrag eine Immobilie mit dem Zweck errichtet, diese später zu verkaufen. Dann ist die Firma sowohl als Bauherr in Form einer juristischen Person als auch zumindest zum Teil als ausführendes Unternehmen tätig. In diesem Fall ist meist von einem „Bauträger“ die Rede.
Welchen Einfluss habe ich als Bauherr?

Wer will, hat als Bauherr einen enormen Einfluss auf das am Ende entstehende Haus. Denn per Gesetz ist es die Aufgabe des Bauherrn, die Bauaufgabe zu definieren, die Anforderungen an die Planung aufzustellen, die Ziele zu formulieren, Entscheidungen für die Umsetzung zu treffen und diese Umsetzungauch zu überwachen.
Im Grunde gilt das auch für eine schlüsselfertiges Haus. Im Verbraucherbauvertrag ist definiert, bis zu welcher Ausbaustufe das beauftragte Unternehmen tätig ist, ehe es dem Bauherrn die Schlüssel und damit die Verantwortung über die weiteren Leistungen am Eigenheim übergibt.
Zuvor aber muss definiert sein, was für ein Haus überhaupt gebaut werden soll. Der Grundriss als auch Form und Art der Fenster, Dachform und Dachfarbe und zahllose weitere Entscheidungen obliegen dem Bauherren. Denn die Hausplanung steht allem voran und muss vor dem Hausbau schriftlich festgehalten sein, um die Leistungen der Ausbaustufe entsprechend umzusetzen. Denn wie bereits erwähnt heißt„schlüsselfertig“ nicht unbedingt auch „bezugsfertig“.
Verschiedene Ausbaustufen beim Hausbau
Hier muss zunächst klargestellt werden, dass der Begriff „schlüsselfertig“ nicht gesetzlich geregelt ist. Was drunter zu verstehen ist, wird im Verbraucherbauvertrag zwischen Bauunternehmen und Bauherrn geregelt.
Eine Ausbaustufe kann zum Beispiel ein Bausatz- oder Selbstbauhaus sein. Hierbei übernimmt der Bauherr den größten Teil des Hausbaus. Das beauftrage Bauunternehmen übernimmt lediglich die Bauplanung,liefert das Baumaterial an die Baustelle und schult den Bauherrn in der Errichtung der einzelnen Gewerke. Meist werden auch die nötigen Werkzeuge und Maschinen zur Verfügung gestellt und ein Baubegleiterschaut immer wieder nach dem Rechten.
Ein Ausbau- oder Mitbauhaus kann beispielsweise „technikfertig“ übergeben werden, sodass der Bauherr ab einer gewissen Rohbaustufe Sorge für den Einbau einer Heizung und der Elektrik, möglicherweise auch für die Verlegung des Estrichs und weitere Arbeiten trägt.
Wird im Verbraucherbauvertrag eines schlüsselfertigen Hauses der Begriff „bezugsfertig“ vereinbart, hat der Bauherr normalerweise tatsächlich nichts anderes mehr zu tun, als mit seinen Möbeln in die eigenen vier Wände einzuziehen. Nach vorheriger Absprache mit dem Bauunternehmen sind alle Böden verlegt und sämtliche Tapezier- und/oder Malerarbeiten bereits abgeschlossen. Anders als beim schlüsselfertigen Haus, bei dem der Bauherr Tapezier- und Bodenverlegearbeiten in Eigenregie umsetzt.
Ihre Aufgaben als Bauherr

Bevor es an den ersten Spatenstich geht, müssen Sie als Bauherr den einen oder anderen Job erledigen.
Dazu gehört etwa die Einrichtung des Baustroms und dessen Abrechnung sowie die Anschlüsse an die nötigen Versorgungsleitungen.
Nicht selten wird ein schlüsselfertiges Haus auch „ab Bodenplatte oder Keller“ angeboten. In diesem Fall obliegt es Ihnen als Bauherr, vor dem eigentlichen Baubeginn eine entsprechende Bodenplatte legen beziehungsweise einen Keller ausheben und bauen zu lassen. Natürlich kann das gegen Aufpreis oft auchdas Unternehmen erledigen, mit dem der eigentliche Verbraucherbauvertrag geschlossen wurde. Bei Town & Country Haus haben Sie den Vorteil, dass die Bodenplatte bereits im Hauspreis inklusive ist und keine Mehrkosten verursacht.
Steht das Haus dann endlich und ist man eingezogen, fallen noch immer einige Arbeiten an, die der Rolledes Bauherrn obliegen. Beispielsweise die Beseitigung oder Weiterverwendung des Erdaushubs, die Errichtung eines Carports oder einer Garage, das Anlegen eines Gartens und die Fertigstellung derAußenanlagen wie Treppen und Zugangswege.



